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Reisen mit einer Behinderung
Ausweis
In der Schweiz wohnhafte Menschen mit einer «Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung» (kann beim Statthalteramt bezogen werden) können eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich mitnehmen. Entweder der Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Billetts sein.
Rollstuhl
Behinderten-Rollstühle werden gratis befördert, wenn der Benutzer mitreist.
Hinweis
Reisetipps
Weitere Informationen und nützliche Tipps zu Reisen ohne Hindernisse im ZVV finden Sie hier.